Vorsicht bei Nachbelehrungen durch S-Kreditpartner – Neue Widerrufsfrist beachten
München, 20.11.2018. Weil vielen Banken und Sparkassen Fehler bei der Widerrufsbelehrung unterlaufen sind, lassen sich zahlreiche Autofinanzierungen auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags widerrufen. Auch die Sparkassen-Tochter S-Kreditpartner bietet Autofinanzierungen an und auch ihr sind Fehler unterlaufen, die den Widerruf ermöglichen.
Wer den Widerrufsjoker ziehen möchte, muss aber aufpassen und rechtzeitig handeln. Nach Informationen von CLLB Rechtsanwälte ist die Sparkassen-Tochter S-Kreditpartner nun dazu übergegangen, sog. Nachbelehrungen an ihre Kunden zu verschicken, um damit die Fehler in der von ihr verwendeten Widerrufsbelehrung zu korrigieren. Diese Nachbelehrungen können dazu führen, dass eine neue Widerrufsfrist in Lauf gesetzt wird und der Widerruf dadurch nicht mehr unbefristet möglich ist.
Der Widerruf einer Autofinanzierung kann für viele Verbraucher finanziell äußerst lukrativ sein. Durch den Abgasskandal, drohenden Fahrverboten und Wertverlust der Fahrzeuge ist der Widerrufsjoker besonders – aber nicht nur – für Diesel-Fahrer interessant geworden. Da bei Autofinanzierungen in der Regel sog. verbundene Geschäfte vorliegen, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das hat zur Folge, dass der Verbraucher sein Fahrzeug an die Bank gibt und seine schon geleisteten Raten zurückerhält. Der Widerruf der Autofinanzierung ist aber nicht vom Abgasskandal abhängig oder davon ob es sich bei dem finanzierten Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt. Grundsätzlich ist der Widerruf möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
„Unserer Überzeugung nach sind auch der Sparkassen-Tochter S-Kreditpartner Fehler unterlaufen, die zum Widerruf der Autofinanzierung noch Jahre nach Vertragsabschluss berechtigen. Nach unserer Prüfung fehlen notwendige Hinweise zu verbundenen Geschäften und den daraus resultierenden Rechtsfolgen eines Widerrufs. Hinzu kommen fehlerhafte Angaben zu den Tageszinsen. Diese Fehler führen dazu, dass die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, CLLB Rechtsanwälte.
Offensichtlich geht die Sparkassen-Tochter inzwischen selbst davon aus, dass ihr Fehler unterlaufen sind, die den Widerruf ermöglichen und verschickt daher Nachbelehrungen an ihre Kunden. „Die Tatsache, dass diese Nachbelehrungen verschickt werden, zeigt, dass Darlehensnehmer gute Aussichten haben, ihre Autofinanzierung bei S-Kreditpartner zu widerrufen. Allerdings sollte sicherheitshalber der Widerruf dann jetzt erklärt werden, weil durch die Nachbelehrung eine neue Widerrufsfrist in Lauf gesetzt werden könnte“, so Rechtsanwalt Sittner.
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