München, 08.08.2019. Eine Verbraucherin hat ihre Autofinanzierung bei der BMW Bank erfolgreich widerrufen. Sie kann ihr Fahrzeug an die Bank geben und erhält im Gegenzug jeden Euro aus dem Kreditvertrag plus Zinsen zurück. Noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss sie sich anrechnen lassen. Das hat das Landgericht Ravensburg mit aktuellem Urteil entschieden (Az.: 2 O 164/19).
Der Widerrufsjoker ist vornehmlich durch den Widerruf von Baufinanzierungen bekannt geworden. Er sticht aber auch bei Autofinanzierungen, wenn die Banken fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet haben. Solche Fehler sind zahlreichen Banken unterlaufen. Die Folge ist, dass die vertraglich vereinbarte Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf deshalb auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich ist.
Da bei Autofinanzierungen zwischen Kreditvertrag und Kaufvertrag häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, werden durch den erfolgreichen Widerruf auch beide Verträge rückabgewickelt. In der Praxis heißt das, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug alle bereits geleisteten Zahlungen zurückbekommt. „Daher ist der Widerruf besonders für Dieselfahrer interessant. Angesichts von Fahrverboten und Wertverlust der Diesel-Fahrzeuge bietet der Widerrufsjoker eine finanziell lukrative Möglichkeit, aus dem Kaufvertrag auszusteigen, das Auto zurückzugeben und sein Geld zurückzubekommen“, sagt Rechtsanwalt Sittner, CLLB Rechtsanwälte.
Im vorliegenden Fall kam das Landgericht Ravensburg zu der Überzeugung, dass die BMW Bank die Kundin nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert habe. Daher sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf wirksam erfolgt. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Verbraucherin das Darlehen bereits vollständig zurückgezahlt hatte. Das Widerrufsrecht sei dadurch nicht verwirkt. Die Verbraucherin erhält daher ihre Zahlungen aus dem Kreditvertrag vollständig zurück, eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer müsse sie sich nicht anrechnen lassen, so das Gericht.
Fehler, die zum Widerruf einer Autofinanzierung berechtigen, sind nicht nur der BMW Bank, sondern auch zahlreichen anderen Banken unterlaufen. Entsprechende Urteile liegen beispielsweise auch gegen die VW Bank oder Mercedes Benz Bank vor. Der Widerruf der Autofinanzierung kommt grundsätzlich dann in Frage, wenn die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Ob das Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen ist, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt, ist dabei unerheblich. „Entsprechendes gilt übrigens auch bei Leasingverträgen“, sagt Rechtsanwalt Sittner.
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